Mitgliedschaft

Mitgliedsbedingungen

Die Mitgliedschaft kann jeder erwerben. Wer das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, benötigt die Unterschrift der/des gesetzlichen Vertreter(s). Die Aufnahme erfolgt nach Abgabe einer schriftlichen Erklärung, siehe Antrag zum Download oder wählen Sie den Online Antrag oben aus dem Menü.

Pflichten der Mitglieder

  1. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Satzung und die Geschäftsordnung des Vereins sowie die auf den Hauptversammlungen gefassten Beschlüsse zu befolgen.
  2. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Mitgliedsbeiträge fristgemäß zu zahlen. Bleibt ein Mitglied trotz Mahnung länger als 6 Monate im Rückstand, so kann der fällige Beitrag nebst den entstehenden Kosten beigetrieben werden.

Die Mitgliedschaft endet

  • durch Tod
  • durch Kündigung mittels schriftlicher Mitteilung an den geschäftsführenden Vorstand
  • durch Ausschluss (siehe Satzung)
  • durch Auflösung des Vereins (siehe Satzung)

Die vollständige Satzung kann hier heruntergeladen werden.

 

Beiträge

Stand: ab 01.07.2018

Zahlungsweise:

Halbjährlich im Januar und Juli eines jeden Jahres

Jahresbeitrag:

  • Jugendliche bis zum vollendeten 22. Lebensjahr: 84,- €
  • Erwachsene ab dem 23. Lebensjahr: 120,- €
  • Familienbeitrag *): 240,- €

*) Der Familienbeitrag umfasst 2 Erwachsenenbeiträge. Alle mitangemeldeten Jugendlichen bis 22 Jahre sind kostenfrei.

Sollten Sie uns keinen Bankeinzugsauftrag erteilen können, so erhalten Sie eine Rechnung von uns. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 4,- € erhoben.

Sonderbeiträge für passive Mitglieder, Studenten und Wehrpflichtige werden mit der neuen Beitragsordnung ungültig. Bestehende passive Mitgliedschaften, sowie passive Mitgliedschaften,die bis zum 31.12.2012 geschlossen werden, behalten ihren Besitzstand und werden weiterhin mit einem Jahresbeitrag von 36,- € berechnet. Ab dem 01.01.2013 werden keine neuen passiven Mitgliedschaften mehr angenommen.

Kündigungstermine sind der 30.06. sowie der 31.12. eines jeden Jahres. Kündigungen müssen schriftlich an die Geschäftsstelle der TSG Eppstein, Auf dem Wingertsberg 2.1 in 65817 Eppstein eingereicht werden.

Von der neuen Beitragsordnung ausgeschlossen sind die Gebühren für die von der Turn- und Fitness-Abteilung angebotenen Kurse. Diese Beiträge bleiben unverändert und werden vierteljährlich eingezogen.

 

Aufnahmeformular

Hier geht es zum Online-Formular. Alternativ können Sie den vollständigen Antrag zur Mitgliedschaft als PDF-Datei herunterladen und ausdrucken. Senden Sie bitte den vollständig ausgefüllten Aufnahmeantrag unterschrieben

  • per Mail an geschaeftsstelle@tsgeppstein.de
  • per Post an: TSG 1861/03 Eppstein/Ts. e.V. Geschäftsstelle, Mitgliederverwaltung, Auf dem Wingertsberg 2.1, 65817 Eppstein/Ts.

 

Änderungen

Die Änderung Ihrer Adresse bzw. Bankverbindung, teilen Sie uns bitte kurzfristig mit:

  • per Mail an geschaeftsstelle@tsgeppstein.de
  • per Post an: TSG 1861/03 Eppstein/Ts. e.V. Geschäftsstelle, Mitgliederverwaltung, Auf dem Wingertsberg 2.1, 65817 Eppstein/Ts.